Kaum zu glauben, aber autocharter macht keinen Unterschied zwischen Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselantrieb. Sie können alle CDI- und TDI-Modelle zum gleichen Preis wie den vergleichbaren Benziner chartern. Warum also darauf verzichten, einen durchzugsstarken High-Tech-Diesel mit geringem Spritverbrauch in den Fuhrpark zu nehmen?!? autocharter macht auch keinen Preis-Unterschied zwischen Limousine und Kombi. Wäre es nicht ideal für Sie, innerhalb einer Charter-Gruppe im Jahresverlauf z. B. ein Cabriolet Ihrer Wahl und im Winter einen SUV fahren zu können, ohne sich um die Kosten für zwei Autos kümmern zu müssen?!?
Nix wie raus aus der Markenfalle!
Um bisher überhaupt in den Genuss von guten PKW-Bezugskonditionen zu gelangen, mussten Sie sich bisher an ein oder zwei Marken langfristig binden.
Beim Abschluss von Leasing-Verträgen wird dies über angeblich marktgerechte Restwert-Annahmen, also einen zu erzielenden Vermarktungs-Wert für das z. B. 36 oder 48 Monate alte Fahrzeug, in die Kalkulation der vermeintlich günstigen Monatsrate einbezogen. Selbstverständlich trägt der Kunde das Risiko ganz allein.
Das Vertragsende bedeutet dann vielfach wirklich ein „dickes Ende“. Denn dann kommen häufig erhebliche Ausgleichsforderungen auf Sie zu. Einziger Ausweg ist dann in aller Regel der erneute Abschluss eines langfristigen Vertrags für die selbe Marke – obwohl Sie doch endlich mal wechseln wollten. Mit autocharter ist damit nun ein für alle Mal Schluss!
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