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Kosten
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die jeweils angegebene Charter-Rate versteht
sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur
Zeit 19 Prozent
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sofern Sie sich im Rahmen der mit der Charter-Rate verbundenen km-Laufleistung bewegen, werden keinerlei weitere Kosten berechnet
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falls das jeweilige Fahrzeug über die vereinbarte km-Laufleistung hinaus genutzt wird, kommt der vereinbarte Abrechnungssatz für die Mehr-Kilometer hinzu
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sollten Sie schuldhaft einen Unfall verursachen oder andere Schäden (etwa durch Vandalismus oder Schäden im Innenraum) zu verantworten haben, wird bei Fahrzeugrückgabe ein Gutachten erstellt und je nach Schadenshöhe der vereinbarte Selbstbehalt der Kasko-Versicherung ganz oder teilweise berechnet
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falls Sie besondere Bereitstellungs- oder Abholungs-Dienste für die Übernahme bzw. Rückgabe Ihrer autocharter-Fahrzeuge in Anspruch nehmen, werden hierfür zusätzlich vereinbarte Service-Pauschalen fällig
Bonitätsprüfung
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mit Abgabe Ihrer Charter-Order wird für jeden Kunden in einem festgelegten Standard-Verfahren eine Bonitätsprüfung durchgeführt
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hierzu arbeitet autocharter mit BÜRGEL/SCHUFA zusammen
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anschließend erhalten Sie per e-Mail den Charter-Vertrag im Original zur abschließenden Prüfung, Unterzeichnung und Rückgabe an uns
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mit Rückgabe des Vertrags erteilen Sie Ihrer Hausbank einen Abbuchungsauftrag für die Einlösung von Lastschriften auf einem von uns zur Verfügung gestellten Standard-Formular
Rechnung, Zahlung, Übergabe des Fahrzeugs
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parallel erstellen und übermitteln wir Ihre Rechnung,
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stimmen die Übergabe des Fahrzeugs mit Ihnen ab
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und buchen den Rechnungsbetrag von dem von Ihnen hierfür benannten Bankkonto ab
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die Zahlung der Charter-Rechnung erfolgt grundsätzlich vierwöchig bzw. monatlich im voraus
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ohne Bestätigung des Zahlungseingangs kann die Übergabe des Fahrzeugs nicht erfolgen
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bei Übergabe des Fahrzeugs erfolgt die Aufnahme der Fahrer-Daten einschließlich Einsicht und Kopie der gültigen Fahrerlaubnis
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